Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit
27.01.2017 um 19:29@Nerok
Das sehe ich ähnlich. Der Anspruch auf Unterhalt wird am Ende in bar immer fehlen im Einkommen, denn da springt kein Amt für ein, wenn Eltern zählen könnten, aber nicht wollen. Und anhand der Bafög-Berechnung mit und ohne Vatis Gehalt gehe ich da mal von knapp 300 Euro aus...
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Das sehe ich ähnlich. Der Anspruch auf Unterhalt wird am Ende in bar immer fehlen im Einkommen, denn da springt kein Amt für ein, wenn Eltern zählen könnten, aber nicht wollen. Und anhand der Bafög-Berechnung mit und ohne Vatis Gehalt gehe ich da mal von knapp 300 Euro aus...